Geschäftsordnung des Vereins „Die Rollenspielergilde e.V.“

Stand 16.01.2016

§ 1 Mitgliedsbeiträge, Gebühren

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird vor der jährlichen Mitgliedervollversammlung entrichtet und die Zahlungsaufforderung erfolgt mit der Einladung. Der Schatzmeister kontrolliert den rechtzeitigen Eingang der Zahlung. Ist die Zahlung bis zur jährlichen Mitgliedervollversammlung nicht erfolgt, ruht das Stimmrecht des Vereinsmitglieds bis zur Zahlung.

(2) Mitglieder bis einschließlich 15 Jahre sind von Mitgliedsbeiträgen freigestellt.

(3) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24,00 € pro Jahr.

(4) Mitglieder können auf formlosen Antrag nach eigenem Ermessen eine Ermäßigung des Beitrages auf 12,00 € pro Jahr beantragen. Dies ist bereits bei Eintritt in den Verein möglich. In begründeten Fällen wird der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr auf Beschluss des Vorstandes erlassen. Ein Antrag auf Befreiung muss bis vier Wochen vor der Mitgliedervollversammlung oder mit der Beitrittserklärung erfolgen.

(5) Bei Beitritt ab dem 1. Juli eines Jahres ist für das Eintrittsjahr nur der halbe Beitrag zu zahlen.

(6) Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge freigestellt.

§ 2 Auslagenersatz

(1) Auslagen, die einem Mitglied entstehen, müssen bei der Vorstandschaft im Voraus zur Kontrolle angezeigt werden. Sie werden ersetzt, sofern sie dem Zwecke des Vereins dienen und die Vorstandschaft sie genehmigt hat.

(2) Die Auslagen sind auf die vom Schatzmeister ausgegebenen Rechnungsformulare zu übertragen und spätestens 2 Monate nach Belegdatum beim Schatzmeister einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. (Ausnahmen nur nach Rücksprache mit dem Schatzmeister). Kleinbeträge bis 15,00 € sollen möglichst gesammelt werden.

§ 3 Änderungen der Geschäftsordnung

Änderungen der Geschäftsordnung werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen, soweit nicht anders in der Geschäftsordnung festgelegt.

§ 4 Nutzungsbedingungen der Vereinsbibliothek

(1) Alle zu verleihenden Spiele und Bücher sind Eigentum der Rollenspielergilde e.V. Das Eigentumsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des BGB.

(2) Verleih und Rückgabe

Alle Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein angehören, sind zum Verleih autorisiert. Alle Mitglieder des Vereins dürfen sich Spiele und Bücher ausleihen. Die Rückgabe der vollständigen Leihgabe muss nach einem Monat erfolgen und ist durch ein zum Verleih autorisiertes Mitglied zu überprüfen.

(3) Verlängerung der Ausleihdauer

Eine Verlängerung der Ausleihdauer ist nur möglich, wenn kein anderes Vereinsmitglied diese Leihgabe ausleihen möchte. Eine Verlängerung erfolgt um einen weiteren Monat. Es sind maximal zwei Verlängerungen möglich. Spätestens nach drei Monaten muss die Leihgabe zurückgegeben werden.

(4) Verfahren

Der Leihablauf richtet sich nach den ausgehängten Regeln. Alle Leihgaben sind pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie ausgeliehen wurden. Jeder Ausleiher kann höchstens fünf Leihgaben zur gleichen Zeit haben. Ein zum Verleih autorisiertes Mitglied ist aufgefordert Zustand und Vollständigkeit der Leihgabe beim Empfang und Rückgabe zu kontrollieren und bestehende Mängel anzuzeigen. Beim Ausleihen entstandene Mängel, sowie auch der Verlust der Leihgabe sind vom ausleihenden Mitglied zu begleichen.

(5) Ausschluss vom Verleih

Vereinsmitglieder, die in Verzug geraten oder gegen die Bedenken über die Wahrung des sorgfältigen Umgangs mit den Leihgaben vorliegen, sind vom Verleih ausgeschlossen. In Verzug gerät, wer überzogene Leihgaben zurückzugeben oder noch offene Beiträge oder Schadensersatzleistungen zu begleichen hat. Der Schatzmeister muss über in Verzug geratene Mitglieder informieren.

(6) Ausnahmen

Abweichungen von dieser Ordnung können nur mit Zustimmung eines Vorstandsmitglieds oder des Zeugwartes unternommen werden.

$ 5 Zeugwart

(1) Der Zeugwart wird für die Dauer eines Jahres von der Mitgliedervollversammlung gewählt.

(2) Aufgaben des Zeugwartes:

  1. Erstellung eines Berichtes über das Inventar des Vereins, insbesondere über die verleihbare Rollenspielliteratur, für den Vorstand und die Mitgliedervollversammlung.
  2. Verwaltung der Vereinsbibliothek.
  3. Achten auf die Einhaltung der Leih- und Verleihtätigkeiten.